Aufgrund des hohen Interesses, des großen Erfolgs und der positiven Rezensionen des Vortrags am 9.4.2026, wird diese Veranstaltung bei Joh. Springer's Erben nun 2 x wiederholt.
Mein Vortrag soll abseits juristischer Stolpersteinen einen Überblick über das neue Waffengesetz in gemütlicher Atmosphäre bieten.
Zielgruppen: WBK/WP-InhaberInnen, Hobby- und Gebrauchswaffenschützen und *innen, Newcomer ohne Waffenberechtigung.
Gerne stehe ich auch für Fragen zur Verfügung und Ihnen gerne mit Aussagen zur Seite. Bitte jedoch um Rücksicht, dass rechtlich bindende Aussagen und Bestätigungen nur die zuständige Behörde treffen kann.
Termine:
20. Mai 2026
10. Juni 2026
jeweils ab 17.30 Uhr - Ende: Ca. 19.00 Uhr
Anmeldung bei Joh. Springer's Erben, Ausbildungszentrum Josefsgasse 10, 1080 Wien. Der Event ist kostenlos, die Anzahl der TeilnehmerInnen natürlich begrenzt. Melden Sie sich jetzt an!
Vermutlich haben alle aus den Medien entnehmen können, dass sich so einiges getan hat im Waffengesetz. Ich durfte bereits am 9. April 2026 einen Vortrag bei Joh. Springer's Erben halten, um abseits juristischer Stolpersteine einen Überblick über die Änderungen interessierten Schützen und Schützinnen, sowie Newcomern, zu präsentieren.
Nach meiner Erfahrung möchten sich legale WaffenbesitzerInnen ohne jedwede Ausnahme an bestehende Gesetze halten. Hier versuche ich, einige aktuelle Änderungen zu erklären und Informationen zu geben, damit Gesetze nicht durch Unwissenheit übertreten werden.
Zusätzlich ist es mir ein Anliegen, für neue Antragsteller einen Support zu bieten.
Rechtlich bindende Informationen erhalten Sie nur von Ihrer zuständigen Waffenbehörde. Ihr Schießtrainer in Wien ist zwar gut mit den Gesetzen vertraut, kann hier jedoch nur eine beratende Funktion einnehmen.
Nähere Informationen: Ausbildungszentrum Josefsgasse 10, 1080 Wien
E-Mail: [email protected]
Der neue Weg zu Ihrer WBK / zu Ihrem Waffenpass
Sie benötigen:
- Nachweis, mit Schusswaffen umgehen zu können (Waffenführerschein)
- Psychologisches Gutachten
Die aktuelle Vorgehensweise:
- Antrag bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde (WBK light, WBK, WP)
- Sie können bei diesem Antrag bereits den absolvierten Waffenführerschein abgeben
- Beim Antrag geben Sie bekannt, wer das psychologische Gutachten für Sie erstellen wird
- Die Behörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit (Vorstrafen etc.) - Hier ist bereits eine Ablehnung möglich
- Die Psychologin / der Psychologe erhält ein OK mit Informationen über etwaige psychische Auffälligkeiten, welche beim Gutachten Gewicht haben
- Nach dem OK können Sie das nun nach dem WaffG vorgeschriebene erweiterte psychologische Gutachten absolvieren
- Ist dieses positiv absolviert, reichen Sie das bei Ihrer Behörde nach
- Im Zuge einer nochmaligen Überprüfung stellt Ihnen Ihre Behörde die WBK oder den WP aus
Bitte noch zu beachten:
Die 1. WBK, der 1. WP wird befristet auf 5 Jahre ausgestellt.
Danach müssen Sie rechtzeitig Ihre unbefristete Waffenberechtigung beantragen.
- Die Behörde überprüft noch einmal Ihre Zuverlässigkeit
- Gründe für den Waffenbesitz müssen noch gelten (WBK, WP)
- Sie benötigen dann noch einmal das erweiterte psychologische Gutachten. Der Psychologe / die Psychologin ist frei wählbar
Erst danach erhalten Sie eine unbefristete Waffenberechtigung.
Fragen zu genauen Fristen wie Informationen zu der nach 5 Jahren vorgeschriebenen Auffrischung richten Sie rechtlich bindend bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde.
Das Ausbildungszentrum Josefsgasse 10, 1080 Wien, steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Für Käufer wie Verkäufer garantiert hier das traditionelle Unternehmen "Joh. Springer's Erben" die rechtssichere und unkomplizierte Abhandlung Ihres privaten Geschäfts - mit oder ohne Wartepflicht. (Käufer wie Verkäufer müssen beim ersten Termin persönlich anwesend sein.)
Das BMI hat nun einen Termin für die Umsetzung der 2. Novelle des WaffG 2025 bekanntgegeben.
1. Novelle: Ab 1.11.2026
2. Novelle: Ab 28.4.2026
Früher als erwartet.
Ab da gelten nun alle neuen Bestimmungen rund um das neue Waffengesetz.
Informationen darüber erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde, oder ebenso bei Joh. Springer's Erben, 1080 Wien, Ausbildungszentrum Josefsgasse 10.
Wenn weiterhin das Interesse an informationen zu diesem Thema so hoch sind, werden wir diesen Event auch wiederholen. Informationen erhalten Sie über Joh. Springer's Erben - auf Facebook, oder via Instagram.
Veranstaltung am 9.4.2026 - Josefsgasse 10, 1080 Wien
Ab 17.00 Uhr (Ende ca. 19.00 Uhr) -
Zielgruppe: Hobby Schützen und Hobby- Schützinnen, Newcomer
Vortrag: Michael Schäffel-West, Cheftrainer bei Joh. Springer's Erben
Die Änderungen im Waffengesetz ab 1.11.2025 und die zweite Novelle - voraussichtlich ab Mitte 2026.
- Was ändert sich wirklich
- Was ist zu beachten
Bei diesem Vortrag, abseits von juristischen Stolpersteinen, sprechen wir über die Änderungen und gerne beantworte ich auch Ihre Fragen, wenn diese nicht zwingend von einer Behörde abgeklärt werden müssen.
Michael West-Schäffel
Stand Dezember 2025: Eine Verschärfung des Waffengesetzes ist Tatsache. Ihr Schießtrainer in Wien ist kein Jurist - gerne gebe ich jedoch einige Informationen und Erklärungen, was sich für uns wirklich ändern wird. Jetzt bereits mein Deal: Die Trainer des Ausbildungszentrums Josefsgasse von Joh. Springer's Erben werden Ihnen auch zukünftig mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass wir zwar teilweise die Tätigkeiten einer Behörde ausführen (z. B. Zentrales Waffenregister), wir jedoch keine rechtlich bindenen Auskünfte erteilen können.
4 Wochen beim Kauf einer neuen Waffe, deren Kategorie noch nicht, oder aktuell nicht im ZWR aufscheint.
Auch hier ist eine Waffenberechtigung seit 28.4.2026 Pflicht.
Ausnahme: 2-Jahres-Regelung
Kat. C: 21 Jahre / statt 18
Kat. B: 25 Jahre / statt 21
Ausnahmen wird es geben für JägerInnen und SportschützInnen. Auch gibt es für Angehörige des Militärs und der Polizei Sonderregelungen.
Dieser wird nurmehr über den Waffenhändler möglich sein.
Beim ersten Termin ist die Anwesenheit von Käufer wie Verkäufer verpflichtend.
Eine Zusammenstellung der vorliegenden Informationen des BMI. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Diese Informationen sind ausschließlich als Hilfestellung zu verstehen. Rechtlich bindende Auskunft erhalten Sie nur von einer Behörde.
Neukauf:
Die Wartefrist von 4 Wochen - beginnend am nächsten Tag der Kaufentscheidung (Auftrags) gilt, wenn (noch) keine Waffe der betreffenden Kategorie aktuell im ZWR eingetragen ist. Diese gilt auch, wenn in der Vergangenheit eine Waffe eingetragen war. Ausnahmen: Inhaber eines Waffenpasses und mit Bestätigung der Außerlandesbringung. Die Neuwaffe wird im Waffenhandel deponiert.
Privat(ver)kauf:
Dieser wird erst mit der Einführung des 2. Teils des Gesetzes ausnahmslos über den Waffenhändler abgewickelt. Als Übergangsregelung ab 1.11.2025 gilt, wenn der Käufer dem Verkäufer den Besitz bereits einer Waffe der betreffenden Kategorie nachweisen kann, ist ein Privatverkauf noch möglich - inkl. Meldung bei der Behörde zwecks Übertragung im Zentralen Waffenregister. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Kauf bei einem Waffenhändler abgewickelt werden. Dieser sorgt dann für die Deponierung der Waffe während der Wartepflicht.
Bereits ab 1.11.2025 gilt folgende Übergangsregelung: Männliche Antragsteller, welche in Österreich wehrdienstpflichtig waren oder sind, müssen den Antrag bereits vor dem psychologischem Gutachten bei der zuständigen Behörde stellen - mit der Bekanntgabe des Psychologen oder der Psychologin, welche das Gutachten für Sie durchführen wird.
Daher sind Kombi-Kurse (Waffenführerschein + psych. Gutachten) ab 1.11.2025 für die oben genannte Zielgruppe NICHT durchführbar. In diesem Fall buchen Sie bitte den Waffenführerschein Grundkurs. Diesen benötigen Sie ebenfalls, wenn eine WBK oder ein WP ausgestellt werden soll. Achtung: Manche Behörden verlangen von männlichen Österreichern den Waffenführerschein bereits beim Antrag.
Nicht wehrpflichtige männliche Antragsteller und Frauen sind derzeit noch nicht betroffen und können die Kombi-Kurse absolvieren - vor dem Antrag.
Nach Abschluss der Änderungen des Waffengesetzes - vermutlich 1. - 2. Quartal 2026 - gilt die Antragstellung vor dem psychologischem Gutachten für alle AntragstellerInnen.
Die WBK auf 5 Plätze aufstocken:
Grundsätzlich können Waffenbesitzkarten-Inhaber von 2 auf 5 Waffenbesitzkartenplätze nach 5 Jahren ohne Angabe von Gründen mit einem Antrag bei der zuständigen Behörde erhöhen.
Der Waffenplatz bleibt meist bei 2 Plätzen. In diesem Fall würde eine WBK ausgestellt werden mit 3 Plätzen.
Meine Empfehlung: Männliche österreichische Staatsbürger legen eine Bestätigung der Wehrtauglichkeit bei und so wird bewiesen, dass der Antragsteller nicht aufgrund psychologischer Probleme untauglich war.
